In welcher verwandtschaftlichen Beziehung standen oder stehen Sie zu der Erblasserin bzw. dem Erblasser? Ich bin... *
Welcher Güterstand wurde vereinbart? *
Gibt es lebende Nachfahren wie Kinder, Enkel oder Urenkel der Erblasserin / des Erblassers? *
Anzahl lebender Kinder der Erblasserin / des Erblassers? *
Falls Kinder der Erblasserin / des Erblassers vor ihr/ihm gestorben sind, ist dies relevant. Wieviele dieser bereits verstorbenen Kinder haben noch lebende Kinder ihrerseits. (Kinder, Enkel, usw.) *
Falls Kinder der Erblasserin / des Erblassers vor ihr/ihm gestorben sind, ist dies relevant. Wieviele dieser bereits verstorbenen Kinder haben noch lebende Kinder ihrerseits. (Kinder, Enkel, usw.) *
Falls Kinder der Erblasserin / des Erblassers vor ihr/ihm gestorben sind, ist dies relevant. Wieviele dieser bereits verstorbenen Kinder haben noch lebende Kinder ihrerseits. (Kinder, Enkel, usw.) *
Leben noch Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, Großnichten/-neffen der Erblasserin / des Erblassers? *
Gibt es noch lebende Großeltern der Erblasserin / des Erblassers? *
Lebt das Kind der Erblasserin / des Erblassers, welches Ihr Vater oder Ihre Mutter ist, noch? *
War die Erblasserin / der Erblassers zum Zeitpunkt des Todes verheiratet und welcher Güterstand war vereinbart? *
War die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet und welcher Güterstand war vereinbart? *
Lebt der andere Elternteil der Erblasserin / des Erblassers noch? *
Gibt es noch lebende Abkömmlinge des Elternteils der Erblasserin / des Erblassers ist? *
Gibt es noch weitere Kinder der Erblasserin / des Erblassers? *
Hatte die Erblasserin / der Erblassers Kinder, die vor ihr verstorben sind? Haben diese Kinder lebende Abkömmlinge hinterlassen? *
Wie viele Kinder der Erblasserin / des Erblassers gibt es, welche selbst Kinder haben ODER selbst noch nicht verstorben sind? (Gesamtanzahl) *
Hatte das Kind der Erblasserin / des Erblassers? (also Ihre Mutter oder Vater) außer Ihnen noch weitere Kinder? *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie*
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie* *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie* *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie* *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie *
Die Pflichtteilsquote beträgt für Sie* *
Ergebnis: *
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Nutzungshinweise
  1. Unser Pflichtteilrechner kann zur Ermittlung des rechnerischen Pflichtteilsanspruches (Pflichtteilsquote) genutzt werden, entweder, um vor oder nach dem Erbfall die mögliche Quote zu berechnen. Der mögliche Erbfall oder der tatsächliche Erbfall ist der Zeitpunkt, zu dem die jeweils gestellte Frage zu beantworten ist. Bitte lesen Sie sich die Frage sorgfältig durch und versuchen diese so genau und zutreffend zu beantworten, wie möglich. 
  2. Unser Pflichtteilrechner umfasst die meisten Familienkonstellationen, es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, für welche der Rechner nicht ausgelegt ist, zum Beispiel für die Berechnung einer Pflichtteilsquote für Halbgeschwister oder in bestimmten Fällen eine Adoption sowie in dem Fall, dass zwischen Eheleuten bereits eine Scheidung anhängig ist und ähnliche Fälle. Außerdem kann sich die Rechtslage anders darstellen, wie Sie nach dem Partnerschaftsgesetz verpartnert sind. In solchen Fällen raten wir dazu, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen. 
  3. Das gleiche gilt, in Ihrem Fall möglicherweise Tatsachen vorliegen, die einen Einfluss auf ein Pflichtteilsrecht haben können. Dies sind zum Beispiel: Pflichtteilsverzicht oder Entziehung des Pflichtteils, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit eine Ausschlagung der Erbschaft u.a. 
  4. Eine Besonderheit ergibt sich bei dem Pflichtteil unter Eheleuten. Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen unter (Link). Unser Pflichtteilrechner geht davon aus, dass der Ehegatte nicht Erbe geworden ist. 
  5. Wenn die Erblasserin/der Erblasser verheiratet ist, geht der Pflichtteilrechner davon aus, dass die Eheleute güterrechtlich in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wenn dies nicht der Fall ist und die Eheleute eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart haben, können sich die Quoten und damit auch die Pflichtteilquoten der übrigen Beteiligten ändern. In einem solchen Fall raten wir Ihnen ebenfalls, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.
Rechtliche Bedingungen für die Nutzung unseres Pflichtteilrechners
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