Nutzungshinweise
- Unser Pflichtteilrechner kann zur Ermittlung des rechnerischen Pflichtteilsanspruches (Pflichtteilsquote) genutzt werden, entweder, um vor oder nach dem Erbfall die mögliche Quote zu berechnen. Der mögliche Erbfall oder der tatsächliche Erbfall ist der Zeitpunkt, zu dem die jeweils gestellte Frage zu beantworten ist. Bitte lesen Sie sich die Frage sorgfältig durch und versuchen diese so genau und zutreffend zu beantworten, wie möglich.
- Unser Pflichtteilrechner umfasst die meisten Familienkonstellationen, es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, für welche der Rechner nicht ausgelegt ist, zum Beispiel für die Berechnung einer Pflichtteilsquote für Halbgeschwister oder in bestimmten Fällen eine Adoption sowie in dem Fall, dass zwischen Eheleuten bereits eine Scheidung anhängig ist und ähnliche Fälle. Außerdem kann sich die Rechtslage anders darstellen, wie Sie nach dem Partnerschaftsgesetz verpartnert sind. In solchen Fällen raten wir dazu, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen.
- Das gleiche gilt, in Ihrem Fall möglicherweise Tatsachen vorliegen, die einen Einfluss auf ein Pflichtteilsrecht haben können. Dies sind zum Beispiel: Pflichtteilsverzicht oder Entziehung des Pflichtteils, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit eine Ausschlagung der Erbschaft u.a.
- Eine Besonderheit ergibt sich bei dem Pflichtteil unter Eheleuten. Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen unter (Link). Unser Pflichtteilrechner geht davon aus, dass der Ehegatte nicht Erbe geworden ist.
- Wenn die Erblasserin/der Erblasser verheiratet ist, geht der Pflichtteilrechner davon aus, dass die Eheleute güterrechtlich in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wenn dies nicht der Fall ist und die Eheleute eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart haben, können sich die Quoten und damit auch die Pflichtteilquoten der übrigen Beteiligten ändern. In einem solchen Fall raten wir Ihnen ebenfalls, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.
Rechtliche Bedingungen für die Nutzung unseres Pflichtteilrechners
- Bei der Nutzung des Pflichtteilrechners ist der Einsatz von Cookies technisch unabdingbar. Mit der Nutzung des Pflichtteilrechners stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
- Der Pflichtteilrechner wurde von uns größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein Ergebnis nicht korrekt ist. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Ergebnisse keinerlei Gewähr oder rechtliche Haftung. Insbesondere die Haftung für leichte und einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass unser Pflichtteilrechner keine rechtliche Beratung ersetzen kann und soll. Er soll nur Ihrer ersten Orientierung und Einschätzung dienen. Wir raten Ihnen ausdrücklich dazu, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie Entscheidungen treffen, die die Ergebnisse unseres Pflichtteilsrechners berücksichtigen auf diesen Ergebnissen beruhen.
- Unser Pflichtteilrechner ist ausschließlich für die private Nutzung konzipiert und darf auch ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt und wird gegebenenfalls (straf-) rechtlich verfolgt.
- Wenn Sie Unklarheiten bezüglich der Ergebnisse haben oder einer weiteren rechtlichen Beratung bedürfen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns oder kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die/der möglichst auf erbrechtliche Fragen spezialisiert ist.
- Die Nutzung unseres Pflichtteilrechners ist kostenlos. Bei der Nutzung gelten ergänzend unsere Nutzungsbedingungen Datenschutzbestimmungen (Link).
